Grundsätzlich müssen Unternehmen (auch Vereine) selbst prüfen, ob sie abgabepflichtig zur Künstlersozialkasse (KSK) sind und sich dort melden. Vielen ist das aber nicht bewusst, so dass das Thema vielleicht erst im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufkommt. Die Abgabepflicht richtet sich u. a. nach § 24 […]