Der Elternzeitantrag muss nach § 16 BEEG rechtzeitig (spätestens 7 Wochen vor Beginn) und schriftlich eingereicht werden, wenn es um Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr geht. Man muss sich dabei für die nächsten 2 Jahre festlegen. Für nachträgliche Korrekturen ist oft erst das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich. Bei einem nur mündlichen Antrag kann der […]