Was viele nicht wissen, ist dass ein Vertragsverhältnis von der Sozialversicherung anders beurteilt werden kann als vom Arbeitsgericht. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist dabei für den Sozialversicherungsträger nicht bindend. So kann es passieren, dass jemand zwar als Arbeitnehmer mit einem Brutto-Gehalt bei der Krankenkasse angemeldet wird und monatliche Gehaltsabrechnungen erhält, das Arbeitsgericht Denjenigen – mangels nicht nachgewiesener Arbeitsanweisungen – als eher selbstständig einordnet. Den Nachteil hat der Mitarbeiter, der dann kaum arbeitsrechtlichen Schutz genießt.